Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Naturparkzentrums Hoher Fläming
§1 Anwendungsbereich
- Für Verträge mit dem Naturparkverein Hoher Fläming e.V. gelten jeweils ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Änderungen der AGB behalten wir uns ausdrücklich vor. Abweichenden Regelungen wird widersprochen. Andere als die hierin enthaltenen Regelungen werden nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung wirksam.
- Mündliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
- Änderungen von Vereinbarungen, Lieferterminen- oder Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Naturparkverein Hoher Fläming e.V.
- Für alle schriftlichen Bestätigungen per E-Mail gelten unsere gesonderten Bedingungen für elektronische Post aus §8.
§2 Angebote und Vertragsschluss
- Der Ticketverkauf für die täglichen Standardangebote des Naturparkzentrums Hoher Fläming erfolgt ausschließlich vor Ort oder bei vertraglich gebundenen Vertriebspartnern.
- Die Anmeldung für exklusiv angebotene (Gruppen-)Programme erfolgt telefonisch, schriftlich oder über das Online-Buchungssystem auf www.naturpark-hoher-flaeming.de bzw. per E-Mail direkt beim Naturparkzentrum Hoher Fläming. Die Bestätigung erfolgt seitens des Naturparkzentrums per E-Mail. Mit dieser Bestätigung ist die Anmeldung rechtswirksam. Hat das Naturparkzentrum ein Angebot unterbreitet, so ist mit der schriftlichen Annahme dieses Angebotes die Anmeldung rechtswirksam.
- Bei Buchungen über Dritte, z.B. Reiseveranstalter, wird der Dritte Vertragspartner. Die Abrechnung erfolgt hier über monatliche Rechnungslegung.
- Die vom Naturparkzentrum Hoher Fläming geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus den schriftlichen Vereinbarungen bzw. den Angaben im Anmeldeformular.
- Veranstaltungen im Naturpark Hoher Fläming erfordern in der Regel einen gewissen körperlichen Einsatz. Es obliegt deshalb den Teilnehmern, zu klären oder klären zu lassen, ob sie den gesundheitlichen Anforderungen einer Veranstaltung im Naturpark gewachsen sind. Für Nachfragen stehen wir selbstverständlich zur Verfügung.
§3 Rücktritt und Stornierungen
Der Kunde kann jederzeit von einer gebuchten Veranstaltung zurücktreten. Der Rücktritt erfolgt durch schriftliche Erklärung. Im Falle eines Rücktritts stehen dem Naturparkzentrum Hoher Fläming folgende Stornogebühren zu:
bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % des Gesamtpreises
bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 75 % des Gesamtpreises
bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn 90 % des Gesamtpreises.
Ein bereits angetretener Besuch im Naturparkzentrum Hoher Fläming lässt keine Rückerstattung des Eintrittsgeldes zu.
Stellt sich nach Vertragsschluss heraus, dass die mit dem Besteller/ Veranstalter abgeschlossene Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Naturparkzentrums Hoher Fläming zu gefährden droht, so kann das Naturparkzentrum Hoher Fläming vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt insbesondere, wenn das Naturparkzentrum Hoher Fläming über den wahren Zweck der Veranstaltung bei Vertragsschluss durch den Besteller/Veranstalter nicht hinreichend informiert worden ist, sowie im Falle von höherer Gewalt.
§4 Eintrittspreise und Kosten
Für unsere Eintrittspreise und Nutzungsentgelte (Seminarraum, Ausnahmen und Befreiungen) gilt unsere aktuelle Gebührenordnung.
§5 Haftung und Schadensersatz
- Der Naturparkverein Hoher Fläming e.V. haftet nicht bei Beeinträchtigungen durch höhere Gewalt, insbesondere durch schlechtes Wetter, welches die Durchführung einer Veranstaltung oder die Aufrechterhaltung eines Angebotes unmöglich macht (z.B. Orkan, Blitzgewitter, Starkregen etc.).
- Die Haftung für Schäden wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
- Die Teilnehmer einer Veranstaltung bzw. unseres Angebotes, wie zum Beispiel einer Führung, haben die Pflicht ihre gesundheitlichen Voraussetzungen und Einschränkungen selber einzuschätzen.
- Der/Die Führer/in ist jederzeit berechtigt, die Führung abzubrechen, sollte keine wander- bzw. wettergeeignete Kleidung oder gesundheitliche Einschränkungen vorhanden sein. Das Naturparkzentrum Hoher Fläming übernimmt keine Haftung für Schäden, die sich aus ungeeigneter Kleidung oder gesundheitlichen Einschränkungen ergeben.
- Führungen von Kindern werden nur mit einer Betreuungsperson, welche die Kinder begleitet, durchgeführt. Die Verantwortung für die jeweilige Gruppe liegt bei diesem.
§6 Leistungen Dritter
Werden Leistungen Dritter vermittelt, so gelten deren AGB. Der Naturparkverein Hoher Fläming e.V. haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden und die in der Leistungsbeschreibung als Fremdleistung vorgesehen sind.
§7 Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung, Abtretung
- Zurückbehaltungsrechte gegen uns werden ausgeschlossen, soweit das gesetzlich zulässig ist.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen unsere Zahlungsansprüche aufzurechnen, es sei denn, die Forderungen des Kunden sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.
- Die Abtretung von Rechten aus einem Vertragsverhältnis mit dem Naturparkzentrum Hoher Fläming setzt zu ihrer Wirksamkeit die vorherige schriftliche Zustimmung des Naturparkzentrums Hoher Fläming voraus.
§8 Mitteilungen per elektronischer Post (E-Mail)
Soweit sich die Vertragspartner per E-Mail verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an.
In der E-Mail dürfen die gewöhnlichen Angaben nicht unterdrückt werden oder durch Anonymisierung umgangen werden; d.h. sie muss den Namen des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten. Eine im Rahmen dieser Bestimmung zugegangene E-Mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend. Mitteilungen sind in deutscher Sprache zu formulieren.
§9 Veranstaltungen, Ausstellungen, Vorträge
- Für die Veranstaltung zu zahlende Abgaben an Dritte, insbesondere GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer, Ausländersteuer usw. hat der Kunde unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten.
- Die Künstlersozialabgaben werden wie gesetzlich geregelt abgeführt.
- Der Veranstalter trägt die volle Haftung für mitgebrachte Speisen und Getränke und stellt das Naturparkzentrum Hoher Fläming insoweit von jeder Inanspruchnahme durch Dritte frei.
- Eine für eine Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnis hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegen die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften.
- Soweit der Naturparkverein Hoher Fläming e.V. für den Kunden technische oder sonstige Einrichtungen beschafft, handelt er im Namen und auf Rechnung des Kunden; der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtungen und stellt den Naturparkverein Hoher Fläming e.V. von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei.
§10 Zahlungen und Preisänderungen (Veranstaltungen)
- Die Zahlung des Veranstaltungspreises erfolgt per Überweisung auf das Konto bei der Mittelbrandenburgischen Sparkasse, IBAN DE04160500003651000264, BIC WELADED1PMB oder durch Barzahlung.
- Der Naturparkverein Hoher Fläming e.V. behält sich vor, bei unvorhergesehenen Mehrkosten der Veranstaltung diese in Rechnung zu stellen. Von etwaigen Mehrkosten wird der Kunde unverzüglich in Kenntnis gesetzt, spätestens jedoch 14 Tage vor der Veranstaltung.
§11 Rechnungen und Verzug
Der vereinbarte Preis wird 14 Tage nach Rechnungszugang fällig. Danach tritt automatisch Verzug ein. Wir berechnen vorbehaltlich der Geltendmachung weitergehender Rechte Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank.
§12 Datenschutz und Geheimhaltung
Sämtliche von Kunden erhobenen persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Die für die Geschäftsabwicklungen notwendigen Daten werden gespeichert und im erforderlichen Rahmen der Ausführung der Bestellung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen und Zusteller weitergegeben bzw. an Banken zur Abrechnung. Es gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
§13 Anwendbares Recht
Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis, gegenwärtiger wie auch zukünftiger nach Erfüllung des Vertrages, die Anwendung deutschen Rechts, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
§14 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand ist Potsdam.
Erfüllungsort ist für beide Seiten der Ort des Naturparkzentrums Hoher Fläming.
§15 Besucherordnung.
Die Besucherordnung ist Bestandteil der AGB.
§16 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bedingungen dieser AGB nichtig sein oder werden, so bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam.
Raben, Juni 2022